Blog28. Oktober 2026
Werbung für Biozidprodukte: was Artikel 72 verlangt
Werbung für Biozidprodukte nach Artikel 72 der BPR: die zwei Pflichtsätze, die verbotenen Angaben und was Onlineshops und Händler prüfen sollten.
Affix Labs

Jedes Angebot im Onlineshop, jedes Regaletikett und jedes Verkaufsblatt für ein Insektenschutzmittel gilt als Werbung für ein Biozidprodukt. Dieser Beitrag erklärt die Regeln für Werbung für Biozidprodukte in Artikel 72 der EU-Biozidverordnung und was Händler und Distributoren prüfen sollten, bevor ein Text online geht.
Werbung für Biozidprodukte nach Artikel 72
Die Biozidverordnung, Verordnung (EU) Nr. 528/2012 oder BPR, regelt die Werbung in Artikel 72. Die Regeln gelten in allen EU-Mitgliedstaaten und über das EWR-Abkommen auch in Norwegen. Großbritannien hat denselben Artikel in seine eigene Fassung der Verordnung übernommen.
Absatz 1 verlangt in jeder Werbung zwei feste Sätze: einen, der zum vorsichtigen Umgang mit Biozidprodukten auffordert, und einen, der dazu auffordert, vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen zu lesen. Beide müssen sich deutlich abheben und im Verhältnis zur gesamten Werbung gut lesbar sein.
Das Wort Biozidprodukte darf in diesen Sätzen durch einen eindeutigen Hinweis auf die beworbene Produktart ersetzt werden, etwa Repellentien.
Absatz 3 setzt die Grenzen. Werbung darf weder über die Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt irreführen noch über seine Wirksamkeit.
Danach nennt der Absatz sechs Angaben, die nie erscheinen dürfen, von Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial bis zu Formulierungen, die ein Produkt als tier- oder umweltfreundlich bezeichnen, und endet mit den Worten: oder ähnliche Hinweise.
Was als Werbung gilt
Artikel 3 der BPR definiert Werbung als ein Mittel, mit dem der Verkauf oder die Verwendung von Biozidprodukten über Printmedien, elektronische Medien oder andere Medien gefördert wird. Das reicht weit über die gedruckte Anzeige hinaus.
In der Praxis gehören dazu die Produktseite im Onlineshop, ein Angebot auf einem Marktplatz, ein Beitrag in sozialen Medien, ein Newsletter, ein Regaletikett, ein Display, ein Händlerkatalog und ein Verkaufsblatt für einen Einkäufer.
Die Kennzeichnung auf der Verpackung regelt ein eigener Artikel, Artikel 69, mit einem ähnlichen Maßstab. Wer Text von der Verpackung in ein Angebot übernimmt, muss dieses Angebot trotzdem an Artikel 72 messen.
Ähnliche Hinweise: das Urteil zu hautfreundlich
Die Schlussworte von Artikel 72 Absatz 3 wurden vor Gericht geprüft. In der Rechtssache C-296/23 entschied der Gerichtshof der EU am 20. Juni 2024 über ein Desinfektionsmittel, das eine deutsche Drogeriekette als hautfreundlich beworben hatte.
Der Gerichtshof legte die Worte ähnliche Hinweise weit aus. Erfasst ist jede Angabe, die die Risiken eines Biozidprodukts irreführend darstellt, indem sie sie verharmlost oder verneint, ob allgemein oder konkret formuliert.
Im Oktober 2024 wandte der Bundesgerichtshof das Urteil an und hielt die Angabe für verboten, ohne dass eine konkrete Irreführung im Einzelfall nachgewiesen werden musste.
Für Händler ist die Folge klar. Die sechs genannten Angaben sind Beispiele, keine abschließende Liste. Jedes Adjektiv, das nahelegt, ein Biozidprodukt sei ohne Risiko, fällt in dieselbe Kategorie, in jeder Sprache.
Checkliste für Biozidwerbung im Onlineshop
Bevor ein Angebot, ein Beitrag oder ein Verkaufsblatt für ein Repellent online geht, prüfen Sie diese Punkte.
- Die zwei Pflichtsätze stehen in der Sprache des Marktes, und man findet und liest sie mühelos.
- Die Produktart stimmt: Ein Repellent hält Insekten fern und wird nicht als Mittel gegen einen Befall beschrieben.
- Kein Wort in Titel, Slogan, Produktname, Bildtext oder Hashtags verharmlost die Risiken des Produkts.
- Wirksamkeitsangaben entsprechen wörtlich dem freigegebenen Text für diesen Markt, einschließlich einer Wirkdauer.
- Nichts deutet an, dass eine Behörde das Produkt empfiehlt. Eine Meldung teilt der Behörde mit, dass das Produkt auf dem Markt ist; sie ist keine behördliche Freigabe.
- Übersetzte Texte werden erneut geprüft. Ein neutrales Wort in einer Sprache kann in einer anderen verharmlosend klingen.
- Ein Nachweis zeigt, welche Textfassung wann freigegeben wurde.
Wie Affix Labs freigegebene Produkttexte liefert
Affix Labs Netherlands B.V. führt pro Markt einen freigegebenen Satz von Produktaussagen. Unsere eigenen Seiten zeigen diese Aussagen unverändert, und derselbe Satz geht an Partner, damit ein Distributor Wirksamkeits- oder Regulierungstexte nicht selbst formulieren muss.
Für White-Label-Partner gilt dasselbe. Der Partner wählt Namen und Gestaltung; die regulierten Aussagen stammen aus dem freigegebenen Satz für jeden Markt.
Distributoren und Händler, die die freigegebenen Produkttexte für ihren Markt erhalten möchten, wenden sich über die Partnerseite auf affixlabs.com an uns.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.